Komplexleistung Frühförderung

Die „Komplexleistung Frühförderung“ ist eine umfassende Art der Förderung. Sie ist sowohl für Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten als auch für Kinder mit Behinderungen bestimmt.
 
Da eine Behinderung, Entwicklungsauffälligkeit oder -besonderheit vielfältige Ursachen haben kann, ist es wichtig, das Kind und seine Familie ganzheitlich zu betrachten. Nur so können wir ihnen in allen Bereichen die Hilfe geben, die sie auch wirklich brauchen.
Die Komplexleistung besteht daher immer aus einer Kombination von pädagogisch-psychologischen mit kinderärztlichen und medizinisch-therapeutischen Maßnahmen.
 
Sie beginnt mit einer interdisziplinären Diagnostik. Auf Veranlassung des behandelnden Kinderarztes finden in unserer Einrichtung eine medizinische und eine entwicklungspsychologische Untersuchung statt. Bei Bedarf werden auch hier schon andere Fachgruppen (z. B. Logopädie oder Physiotherapie) hinzugezogen.
 
Alle Therapieziele und die dazu notwendigen Maßnahmen werden nach der ausführlichen Diagnostik und einem fachlichen Austausch zwischen den beteiligten Kollegen in einem Förder- und Behandlungsplan festgehalten.
 
Dieser maßgeschneiderte Behandlungsplan enthält eine heilpädagogische oder motopädische oder psychologische Förderung kombiniert mit Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie – je nach Notwendigkeit. Auch eine Kombination mehrerer medizinisch-therapeutischer Behandlungsformen ist neben der heilpädagogischen oder motopädischen Förderung möglich. Flankiert wird die Therapie durch eine psychologische und medizinische Diagnostik und Begleitung.
 
Wenn die Eltern einverstanden sind, ist dieser Plan die Grundlage für den Ablauf der Therapie. Änderungen, die sich aus dem Verlauf der Therapie ergeben, sind dabei natürlich möglich.
 
Die Förderung dauert in der Regel ein Jahr. Wenn es notwendig ist, können wir jedoch eine Verlängerung beantragen. mehr erfahren

Komplexleistung Frühförderung ist vom Gesetzgeber als Leistung definiert, die für Kinder ab dem Säuglingsalter bis längstens zur Einschulung erbracht werden kann.

Für diese Kinder kommt eine Förderung und Behandlung in Form von Komplexleistung Frühförderung grundsätzlich in Frage: 

· körper- und mehrfachbehinderte Kinder

· Kinder mit Verhaltensbesonderheiten und Lern- und Leistungsstörungen

· Kinder mit Regulations- und Bindungsstörungen

· entwicklungsgefährdete Kinder aus sozial benachteiligten Familien

· geistig behinderte und autistische Kinder

· Säuglinge und Frühgeborene mit Entwicklungsrisiken

Der erste Schritt

Wenn Sie sich Sorgen um die Entwicklung Ihres Kindes machen, wenden Sie sich zunächst an Ihren behandelnden Kinderarzt.
Er entscheidet, ob eine Frühförderung als Komplexleistung für das Kind ratsam ist und stellt dann ggf. eine Verordnung (ein „Rezept“) für eine Eingangsuntersuchung für die „Komplexleistung“ aus.

Die Verordnung

Diese Verordnung muss der Kinderarzt auf dem Verordnungsmuster 16 ausstellen. Die Kosten für die Komplexleistung werden damit nicht auf sein Heilmittelbudget angerechnet. Allerdings darf er dem Kind während der gesamten Komplexleistung keine Heilmittel aus demselben Grund verordnen.
 
Der Text muss lauten:


Mit dieser Verordnung wenden Sie sich an eine unserer Behandlungsstellen.
Unsere Behandlungsstellen sind in Bayenthal, Bocklemünd, Chorweiler, Ehrenfeld, Kalk, Meschenich, Mülheim und Nippes.

Die Diagnostik

Daraufhin erfolgt bei uns die interdisziplinäre Diagnostik, bei der eine medizinische und eine entwicklungspsychologische Untersuchung stattfinden.
Die medizinische Untersuchung wird entweder in unserer kinderärztlichen Abteilung in Ehrenfeld oder in den jeweiligen Behandlungsstellen durchgeführt. Die psychologische Diagnostik findet immer in vor Ort in den Behandlungsstellen statt.

Der Förder- und Behandlungsplan

Wenn die Diagnostik ergibt, dass die „Komplexleistung“ erforderlich ist, stellen wir für das Kind einen Förder- und Behandlungsplan zusammen. Diesen Plan besprechen wir mit Ihnen und schicken ihn zur Genehmigung an die Leistungsträger (gesetzliche Krankenkassen, Sozialhilfeträger Landschaftsverband Rheinland). Wird der Förder- und Behandlungsplan bewilligt, übernehmen diese die Kosten in der Regel für ein Jahr; eine Verlängerung der Behandlung ist gegebenenfalls möglich.

Wenn sich bei der Diagnostik herausstellt, dass das Kind keine Komplexleistung Frühförderung benötigt, beraten unsere Mitarbeiter-/innen Sie ggf. im Hinblick auf andere Möglichkeiten der frühen Hilfe.

Die Förderung und Behandlung

Die Förderung und Behandlung des Kindes erfolgt nun auf der Grundlage des individuell erstellten Förder- und Behandlungsplanes. Alle Elemente der Förderung und Behandlung werden von unseren Mitarbeiter/-innen in unseren Behandlungsstellen erbracht. Das kann durch eine Einzelbehandlung oder in einer Kleingruppe sein. Aber auch beide Angebote gleichzeitig oder nacheinander sind möglich – je nachdem, was für das Kind sinnvoll ist. Mehr zur Förderung und Behandlung

Elternberatung

Mit der Therapie der Kinder einhergehend, beraten wir die Eltern und andere Bezugspersonen und arbeiten mit Kindergärten, Ärzten und Beratungsstellen zusammen.

Dauer der Therapie

Die Mindestdauer einer Therapie beträgt sechs Monate, i. d. R. jedoch ein Jahr; ggf. kann eine Verlängerung beantragt werden. Wir können die Kinder behandeln, bis sie in die Schule kommen, sofern dies die Bewilligung des Förder- und Behandlungsplan vorsieht.

Haben Sie noch Fragen?

Sind Sie sich nicht sicher, ob die oben beschriebene Vorgehensweise die richtige für Ihr spezielles Anliegen oder für Ihre Fragestellung ist? Dann rufen Sie uns bitte an! Wir besprechen mit Ihnen, ob unser Angebot grundsätzlich für Ihr Kind in Frage kommt und vermitteln Sie ggf. weiter. Hier geht´s zur Kontaktaufnahme